Simson 60 km/h: Wer darf – und was gilt für Reimporte?

Kurz gesagt: Simson-Mopeds aus DDR-Produktion, die bis zum 28. Februar 1992 erstmals in Verkehr kamen, dürfen mit dem Führerschein der Klasse AM 60 km/h fahren. Seit dem 14. August 2026 befürwortet der Bund, dass auch Reimporte (aus dem Ausland zurückgeholte Simson) so behandelt werden – die Länder müssen das aber selbst umsetzen. Stand dieser Seite: 03.10.2026.

60-km/h-Check: Darf deine Simson 60 km/h?

Orientierung, keine Rechtsberatung. Verbindlich entscheidet deine Zulassungsstelle bzw. die Prüforganisation (TÜV/DEKRA).

Warum darf die Simson 60 km/h fahren?

Normale Kleinkrafträder sind in Deutschland auf 45 km/h beschränkt. Für Fahrzeuge aus DDR-Produktion gilt eine Sonderregel: Nach dem Einigungsvertrag dürfen sie mit der in der DDR festgelegten Höchstgeschwindigkeit weiterfahren (Anlage I Kapitel XI Abschnitt B III Nr. 21). Das Bundesverkehrsministerium bestätigt: 60 km/h sind mit der Fahrerlaubnisklasse AM zulässig, Stichtag für die erste Inverkehrbringung ist der 28. Februar 1992.

Auszug Einigungsvertrag zur Regelung der Kleinkrafträder

Quellen: Einigungsvertrag (gesetze-im-internet.de) · BMV-Pressemitteilung 076/2026, 14.08.2026

Reimporte: Was hat sich am 14. August 2026 geändert?

Das Bundesverkehrsministerium befürwortet, reimportierte Simson-Kleinkrafträder mit in der DDR zugelassenen gleichzustellen. Bedingungen laut BMV:

  • Das Fahrzeug kam bis zum 28. Februar 1992 erstmals in Verkehr.
  • Ein Gutachten bestätigt, dass es einem in der DDR genehmigten Typ entspricht und verkehrssicher ist.
  • Die Länder erkennen es als zulassungsfreies Kleinkraftrad an – das liegt bei jedem Land selbst.

Der Einigungsvertrag enthält nach Angabe des BMV keine örtliche Beschränkung, deshalb können auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge einbezogen werden. Quelle: BMV, 14.08.2026.

Stand in den Bundesländern

Land Status Quelle Stand
Thüringen Umgesetzt: Einzelbetriebserlaubnis, TÜV/DEKRA bestätigt den DDR-Typ MDR, 05.09.2026 03.10.2026
Sachsen Umgesetzt per Erlass des Infrastrukturministeriums: Klasse AM, Versicherungskennzeichen, bis 60 km/h, Prüfung durch DEKRA o. ä. Ostdeutsche Allgemeine, 29.09.2026 03.10.2026
Alle übrigen Länder Noch keine veröffentlichte Regel gefunden eigene Recherche 03.10.2026

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Welcher Führerschein?

Klasse AM reicht. Das Mindestalter für Klasse AM beträgt 15 Jahre; bis zum 16. Geburtstag gilt die Auflage, dass nur im Inland gefahren werden darf. Quelle: § 10 FeV.

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Häufige Fragen

Welche Simson darf 60 km/h fahren?

Simson-Kleinkrafträder aus DDR-Produktion, die bis zum 28. Februar 1992 erstmals in Verkehr kamen – mit Fahrerlaubnisklasse AM (BMV, 14.08.2026).

Gilt die 60-km/h-Regel auch für Reimporte?

Der Bund befürwortet es, wenn ein Gutachten den DDR-Typ und die Verkehrssicherheit bestätigt. Umgesetzt wird es von den Ländern; Thüringen und Sachsen haben es laut Medienberichten bereits getan.

Sind DDR-Papiere noch gültig?

Für in der DDR zugelassene Fahrzeuge gilt die Sonderregel des Einigungsvertrags weiter. Mehr dazu auf unserer KBA-Papiere-Seite.

Ab wann darf man Simson fahren?

Mit Klasse AM ab 15 Jahren; bis 16 nur im Inland (§ 10 FeV).

Alle Bundesländer im Überblick: Reimport: Regelung je Bundesland (Karte mit Quellen, laufend aktualisiert).