Wieso darf ich mit meiner Simson S51 legal 60 km/h fahren?

Die Simson S51 ist eines der wenigen Kleinkrafträder in Deutschland, die legal mit einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gefahren werden dürfen – und das trotz ihres geringen Hubraums von maximal 50 ccm. Dieser Sonderstatus resultiert aus einer Regelung des Einigungsvertrags von 1990, der festlegt, dass Fahrzeuge, die vor dem 28. Februar 1992 in der DDR zugelassen wurden, weiterhin mit der in der DDR festgelegten bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit betrieben werden dürfen.

 

Auszug Einigungsvertrag zur Regelung der Kleinkrafträder
Während andere Kleinkrafträder in Deutschland nur bis zu 45 km/h fahren dürfen, erlaubt der Einigungsvertrag diesen DDR-Kleinkrafträdern, die technische Besonderheit der 60 km/h Höchstgeschwindigkeit zu behalten. Dies wurde eingeführt, um nach der Wiedervereinigung den Bestandsschutz für die in der DDR gebauten Simson-Mopeds zu wahren und Millionen von Besitzern nicht zum Erwerb eines höheren Führerscheins zu zwingen.

Diese Regelung ist in der Anlage I Kapitel XI B III, Ziffer 21, Seite 151 des Einigungsvertrags verankert und erlaubt es, eine Simson S51 mit einem Moped-Führerschein (Klasse AM) bis zu 60 km/h zu fahren. Damit genießt die Simson einen besonderen Status, der auch heute noch gilt​.